Spendenbestätigung für die Steuererklärung
Die Inländische Mission ist auf Grund ihres gemeinnützigen Zwecks steuerbefreit. Auch Vermächtnisse und Legate sind steuerfrei.
Spenden für Kirchenrestaurationen sind im Kanton Zug abzugsfähig. Die meisten Kantone übernehmen diese Regelung des Sitzkantons.
Bei Spenden ab CHF 100.— im laufenden Jahr erhalten Sie Ende Jahr automatisch eine Spendenbestätigung für Ihre Steuererklärung. Wünschen Sie eine Bestätigung für Spenden unter CHF 100.—, genügt eine kurze Information an unsere Geschäftsstelle (info@im-mi.ch).
Spenden für Seelsorgeaufgaben können gemäss dem neuen eidgenössischen Finanzausgleichsgesetz leider nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gern weiter:
Urban Fink (urban.fink@im-mi.ch, Telefon 041 710 15 03).